Parteien dürfen zwei Monate vor Wahl Werbung anbringen / Bei Zerstörung Strafantrag stellen

Bad Münder (lil). Die ersten hängen seit knapp einer Woche in Bad Münder und den Ortsteilen: die Wahlplakate. Den Anfang gemacht hat SPD-Bürgermeisterkandidat Hartmut Büttner, sein CDU-Kontrahent Hans-Ulrich Siegmund lässt erst vier Wochen vor der Wahl am 26. Februar plakatieren (wir berichteten). „Die Plakate hätten schon im Dezember hängen können, aber die Kandidaten wollten wohl noch nicht“, sagt Ralph Kempe vom Ordnungsamt der Stadt.

Zwei Monate vor einer Wahl ist es einer Partei gestattet, ihre Werbung anzubringen. Und sie darf aus den Vollen schöpfen: „Die Anzahl ist nicht begrenzt, solange das Straßenbild nicht gestört wird“, so Kempe. Allerdings ist es verboten, die Plakate an Ampeln und Verkehrsschildern zu befestigen. „Die Sicht darf nicht beschränkt werden“, erklärt der Verwaltungsmitarbeiter. „Das ist gerade im Einmündungsbereich wichtig. Die Verkehrssicherheit muss gegeben sein.“

Und wann müssen die Parteien ihre Reklame entfernen? „In den meisten Fällen sind die Plakate drei bis vier Tage nach der Wahl wieder verschwunden. Wenn mal eins übersehen wird, rufen wir an“, so Kempe. „In der Vergangenheit hatten wir keine Probleme damit.“

Ob nun politisch motiviert oder aus Jux: Laut SPD-Stadtverbandsvorsitzendem Heinrich Söfjer habe jemand ein in Egestorf angebrachtes Plakat bereits beschmiert. „Das ist kein Kavaliersdelikt oder als Mutprobe zu bewerten“, stellt Thomas Markwirth, Hauptkommissar in Bad Münder, heraus.

Bericht vom 19.01.2012 aus der NDZ.

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